Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1992 - 13 A 1394/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9665
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1992 - 13 A 1394/91 (https://dejure.org/1992,9665)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.09.1992 - 13 A 1394/91 (https://dejure.org/1992,9665)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 1992 - 13 A 1394/91 (https://dejure.org/1992,9665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Altersversorgung: Fälligkeit und Verjährung der Beiträge zur Insolvenzsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fälligkeit von Beiträgen; Erlaß eines Beitragsbescheides; Verjährung der Beiträge zur Insolvenzsicherung; Verwirkung der Verjährungseinrede

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1993, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    (3) Auch das VG Schleswig hat unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986 bereits im Jahr 1990 entschieden, dass Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG grundsätzlich selbst nach Beendigung der Sicherungspflicht des Insolvenzsicherungspflichtigen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erhoben werden können, in denen eine Sicherungspflicht noch bestand (VG Schleswig, U.v. 10.10.1990 - 12 A 52/89 - ZIP 1990, 1607; zustimmend Schaub, EWiR 1990, 1165; bestätigt durch OVG SH, U.v. 16.12.1992 - 5 L 379/91 - juris Rn. 24; so im Ergebnis auch OVG NW, U.v. 25.9.1992 - 13 A 1394/91 - juris Rn. 1/3 für die Nacherhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen für die Jahre 1980 - 1982 durch Bescheid vom 30. November 1987).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774

    Betriebliche Altersversorgung

    (3) Auch das VG Schleswig hat unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986 bereits im Jahr 1990 entschieden, dass Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG grundsätzlich selbst nach Beendigung der Sicherungspflicht des Insolvenzsicherungspflichtigen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erhoben werden können, in denen eine Sicherungspflicht noch bestand (VG Schleswig, U.v. 10.10.1990 - 12 A 52/89 - ZIP 1990, 1607; zustimmend Schaub, EWiR 1990, 1165; bestätigt durch OVG SH, U.v. 16.12.1992 - 5 L 379/91 - juris Rn. 24; so im Ergebnis auch OVG NW, U.v. 25.9.1992 - 13 A 1394/91 - juris Rn. 1/3 für die Nacherhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen für die Jahre 1980 - 1982 durch Bescheid vom 30. November 1987).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    (3) Auch das VG Schleswig hat unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986 bereits im Jahr 1990 entschieden, dass Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG grundsätzlich selbst nach Beendigung der Sicherungspflicht des Insolvenzsicherungspflichtigen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erhoben werden können, in denen eine Sicherungspflicht noch bestand (VG Schleswig, U.v. 10.10.1990 - 12 A 52/89 - ZIP 1990, 1607; zustimmend Schaub, EWiR 1990, 1165; bestätigt durch OVG SH, U.v. 16.12.1992 - 5 L 379/91 - juris Rn. 24; so im Ergebnis auch OVG NW, U.v. 25.9.1992 - 13 A 1394/91 - juris Rn. 1/3 für die Nacherhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen für die Jahre 1980 - 1982 durch Bescheid vom 30. November 1987).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein

    (3) Auch das VG Schleswig hat unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986 bereits im Jahr 1990 entschieden, dass Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG grundsätzlich selbst nach Beendigung der Sicherungspflicht des Insolvenzsicherungspflichtigen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erhoben werden können, in denen eine Sicherungspflicht noch bestand (VG Schleswig, U.v. 10.10.1990 - 12 A 52/89 - ZIP 1990, 1607; zustimmend Schaub, EWiR 1990, 1165; bestätigt durch OVG SH, U.v. 16.12.1992 - 5 L 379/91 - juris Rn. 24; so im Ergebnis auch OVG NW, U.v. 25.9.1992 - 13 A 1394/91 - juris Rn. 1/3 für die Nacherhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen für die Jahre 1980 - 1982 durch Bescheid vom 30. November 1987).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91

    Rechtsnatur der Beiträge einer Sparkasse zur Insolvenzsicherung der betrieblichen

    Für Beiträge nach § 10 BetrAVG sind als "sachnächste" analogiefähige Regelungen die Verjährungsvorschriften des allgemeinen Steuerrechts - §§ 143 ff RAO, 169 bis 171 AO - maßgeblich (so auch OVG NW, Urteil vom 25.09.1992 - 13 A 1394/91 - n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht